RSS Feed von Versicherungsmaklerbüro NeißlAlle Neuigkeiten von Versicherungsmaklerbüro Neißldehttps://www.neissl.atSat, 27 Apr 2024 10:13:26 +0200https://www.neissl.at/inc/rss.phpRss Feed Engineoffice@neissl.at (Versicherungsmaklerbüro Neißl)___Rote Kennzeichentafeln___________________<h3>Rote Kennzeichentafeln</h3> <p>&nbsp;</p> <p>Mit 12. April 2021 trat eine Erleichterung hinsichtlich der Kennzeichen auf dem Heck-Radtr&auml;ger in Kraft: Sie wird es erm&ouml;glichen, dass auch rote Kennzeichentafeln &uuml;ber die Grenze ben&uuml;tzt werden d&uuml;rfen, weil die neu ausgegebenen Tafeln das Internationale Unterscheidungszeichen tragen, so wie bisher die wei&szlig;en Tafeln. Es besteht keine sofortige Umtauschpflicht, diese ist jedoch gegeben falls ein Kfz-Tausch ansteht. Bei einem Kfz-Wechsel muss die alte rote Tafel abgegeben werden, daher ist es ratsam, diese bereits im Vorfeld erneuern zu lassen. Wer bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Allerdings wird man auf die neue Tafel ein paar Tage warten m&uuml;ssen, weil diese erst anzufertigen ist. Verwendet man im Ausland (auch innerhalb der EU bzw. des EWR) das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt das &bdquo;A&ldquo;-Pickerl angebracht werden.</p> <p>&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p>https://www.neissl.at/News_102.htmlWed, 21 Apr 2021 14:48:06 +0200NEWSoffice@neissl.at (Johann)___Weiterbildungszertifikat___________________<h3>Weiterbildungszertifikat</h3> <p>&nbsp;</p> <p>Der Fachverband der Versicherungsmakler stellt nach erfolgreicher Pr&uuml;fung Frau Mag. Friederike Nei&szlig;l das Weiterbildungszertifikat aus.</p> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: center;"><img src="https://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/weiterbildungszertifikat_friederike_neiszl_2020.png" alt="Weiterbildungszertifikat" width="1438" height="1200" /></p>https://www.neissl.at/News_102.htmlFri, 04 Dec 2020 13:30:22 +0100NEWSoffice@neissl.at (Johann)___Zulassungsgeb&uuml;hren und Co.___________________<h3>Zulassungsgeb&uuml;hren und Kostenersatz</h3> <p>&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p> <p><a href="http://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/20180522_zulassungsgebuehren_g.jpg" rel="lightbox[gruppe1]"><img src="http://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/20180522_zulassungsgebuehren_k.jpg" alt="Zulassungsgeb&uuml;hren Seite 1" width="700" height="990" /></a></p> <p>&nbsp;</p> <p><a href="http://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/20180522_zulassungsgebuehren_g_2.jpg" rel="lightbox[gruppe1]"><img src="http://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/20180522_zulassungsgebuehren_k_2.jpg" alt="Zulassungsgeb&uuml;hren Seite 2" width="700" height="990" /></a></p>https://www.neissl.at/News_102.htmlTue, 22 May 2018 10:46:26 +0200NEWSoffice@neissl.at (Johann)___Pickerl-&Uuml;berpr&uuml;fung___________________<h3>Pickerl-&Uuml;berpr&uuml;fung - Begutachtung nach &sect; 57a KFG</h3> <p>Nachfrist f&uuml;r einige Kfz abgeschafft</p> <p>&nbsp;</p> <p>Ab 20.5.2018 ist f&uuml;r viele Kfz und Anh&auml;nger kein &bdquo;&Uuml;berziehen&ldquo; des Begutachtungstermins mehr m&ouml;glich.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Bisher galten bis zu vier Kalendermonate Nachfrist nach dem in der Begutachtungsplakette gelochten Termins um die Begutachtung nach &sect; 57a KFG (&bdquo;Pickerl-&Uuml;berpr&uuml;fung&ldquo;) machen zu lassen.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Ab 20. Mai 2018 gibt es diese Nachfrist f&uuml;r viele Kfz und Anh&auml;nger nicht mehr!</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Bei folgenden Fahrzeugen</strong> muss k&uuml;nftig die wiederkehrende Begutachtung <strong>sp&auml;testens im gelochten Kalendermonat</strong> durchgef&uuml;hrt werden:</p> <ul> <li>allen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen</li> <li>allen Lkw &uuml;ber und auch unter 3,5 t h&ouml;chstzul&auml;ssigem Gesamtgewicht (Fahrzeugklassen N1, N2 und N3)</li> <li>allen Omnibussen (Fahrzeugklassen M2 und M3)</li> <li>Anh&auml;ngern &uuml;ber 3,5 t h&ouml;chstzul&auml;ssigem Gesamtgewicht (Klassen O3 und O4)</li> <li>Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und</li> <li>Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit &uuml;ber 40 km/h</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>F&uuml;r diese Fahrzeuge gilt dann allerdings <strong>eine verl&auml;ngerte Vorfrist von drei Monaten</strong> d.h. die Begutachtung kann im gelochten Kalendermonat selbst und in den drei vorangegangenen Kalendermonaten absolviert werden.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Weiterhin sechs Monate</strong> Zeit bleibt f&uuml;r die wiederkehrende Begutachtung <strong>bei allen anderen Fahrzeugen</strong></p> <p>&nbsp;</p> <p>Hier gilt wie bisher:</p> <ul> <li>Ein Kalendermonat Vorfrist!</li> <li>Gelochtes Kalendermonat</li> <li>Die vier darauffolgenden Kalendermonate</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>Das in den &sect; 57a-Begutachtungsplaketten gelochte Datum (Kalendermonat und Jahr) ist generell der Kalendermonat des Jahrestages der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr.</p> <p>&nbsp;</p> <p>Die wiederkehrende Begutachtung muss in &Ouml;sterreich grunds&auml;tzlich j&auml;hrlich durchgef&uuml;hrt werden (Unterschiede z.B. bei NeuKfz etc. sind zu beachten).</p> <p>&nbsp;</p> <p>Bitte bei <strong>Auslandsreisen</strong> mit dem PKW unbedingt darauf achten dass in vielen L&auml;ndern die 4-monatige Toleranzfrist nicht gilt und eine Einreise ohne aktueller, g&uuml;ltiger Pr&uuml;fplakette nicht m&ouml;glich ist.</p> <p>&nbsp;</p> <p><img src="http://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/pickerl_2018.jpg" alt="Pickerl-&Uuml;berpr&uuml;fung - Begutachtung nach &sect; 57a KFG" width="1154" height="719" /></p> <p>&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p>https://www.neissl.at/News_102.htmlThu, 22 Mar 2018 16:19:01 +0100NEWSoffice@neissl.at (Johann)___Weiterbildungszertifikat___________________<p style="text-align: center;"><img src="http://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/20171207_zertifikat-neiszl-02-2020.jpg" alt="Urkunde Weiterbildungszertifikat" width="848" height="1200" /></p>https://www.neissl.at/News_102.htmlThu, 07 Dec 2017 12:16:51 +0100NEWSoffice@neissl.at (Johann)___Einladung an Einbrecher___________________<h3>Einladung an Einbrecher</h3> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Dass die Urlaubszeit &ndash; sowohl im Sommer als auch im Winter - als besonders beliebt bei Einbrechern gilt, ist weithin bekannt. Allerdings wird ihnen das Leben teilweise auch durch den sorglosen Umgang mit sozialen Medien leicht gemacht. Viele Einbr&uuml;che in das Eigenheim erfolgen aufgrund von leicht zug&auml;nglichen Statusmeldungen auf Facebook, Instagram, Whatsapp oder &auml;hnlichen Kan&auml;len. Was f&uuml;r die Freunde gedacht ist, wird von Langfingern ausgen&uuml;tzt.</p> <p style="text-align: justify;">&nbsp;</p> <p style="text-align: center;"><strong>Wichtig ist vor allem, dass die Einstellungen so gew&auml;hlt werden, dass nicht jeder diese Informationen lesen kann und diese f&uuml;r unbekannte Dritte gesperrt sind.</strong></p> <p style="text-align: justify;">&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Gef&auml;hrlich sind auch unbedachte Urlaubsfotos mit einem Zusatz von wo aus man diese gerade verschickt.</p> <p style="text-align: justify;">&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Wenn gewisse Grundregeln eingehalten werden, kann das Risiko minimiert werden - wie z.B.:</strong></p> <ul style="text-align: justify;"> <li>Angaben von Urlaubsdauer sollte vermieden werden</li> <li>Posten von Fotos oder auch Videos auf denen ersichtlich ist, dass man sich nicht zuhause befindet, sollte unterlassen werden.</li> <li>Aufnahmen vom Eigenheim, die dem Einbrecher erm&ouml;glichen, sich ein Bild &uuml;ber die Lage zu machen (Fenster/&Ouml;ffnungen etc.) sollten ebenfalls nicht verschickt oder gepostet werden.</li> </ul> <p style="text-align: justify;">&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Im Normalfall wird zwar das unvorsichtige Posten von den Versicherern nicht als Obliegenheitsverletzung gewertet (Stand Oktober 2017 &ndash; wie die zuk&uuml;nftige Entwicklung aussieht, ist nicht abzusehen), aber dennoch ist nach einem Einbruch mit vielen Unannehmlichkeiten zu rechnen. Au&szlig;er Acht gelassen werden sollte auch nicht das Gef&uuml;hl der Unsicherheit in den eigenen vier W&auml;nden nach einem Einbruch.</p> <p>&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: center;"><img src="http://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/einbrecher.jpg" alt="Einbrecher" width="1280" height="431" /></p>https://www.neissl.at/News_102.htmlFri, 20 Oct 2017 11:16:46 +0200NEWSoffice@neissl.at (Johann)___Elektrofahrr&auml;der___________________<h3>Elektrofahrr&auml;der &ndash; sogenannte E-Bikes</h3> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Die Verwendung von E-Bikes stellt f&uuml;r viele eine Erleichterung im Alltag dar und gilt als beliebtes Sportger&auml;t. Allerdings ist vielen Ben&uuml;tzern nicht bewusst, dass m&ouml;glicherweise &nbsp;eine eigene Haftpflichtversicherung notwendig wird, da diese in der Haushaltsversicherung nicht inkludiert ist. Bitte unbedingt abkl&auml;ren, ob und inwieweit E-Bike-Ben&uuml;tzung mitversichert ist.</p> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Das Augenmerk sollt auch auf die zu erzielende H&ouml;chstgeschwindigkeit gelegt werden. Sollte das E-Bike schneller als 25 km/h fahren bzw. mehr als 600 Watt haben, ist eine eigene Versicherung unbedingt erforderlich und auch die zus&auml;tzlichen Vorschriften (Helmpflicht etc.) sind im eigenen Interesse zu beachten. &nbsp;Diese E-Bikes werden zwar als E-Bike verkauft, sind aber als Mofa deklariert und unterliegen somit auch den Bestimmungen analog den Mofas.</p> <p>&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p> <p><a href="http://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/elektrobike_g.jpg" rel="lightbox[gruppe1]"><img src="http://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/elektrobike_k.jpg" alt="" width="1280" height="618" /></a></p>https://www.neissl.at/News_102.htmlWed, 20 Sep 2017 16:32:47 +0200NEWSoffice@neissl.at (Johann)___Drohnen___________________<h3>Drohnen &ndash; genehmigungspflichtige Flugger&auml;te</h3> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Die rechtlichen Vorschriften rund um die Nutzung von Drohnen sind genau definiert. Allerdings wissen die wenigsten Nutzer, dass Drohnen nur bis zu dem geringen Gewicht von &nbsp;ca. 250 g als Spielzeug gelten und ohne Einschr&auml;nkung geflogen werden d&uuml;rfen (bis zu einer H&ouml;he von max. 30 m). &Uuml;ber 250 g gelten eigene Regelungen - siehe Novelle zum Luftfahrtgesetz &ndash; LFG aus 2014 - gekoppelt mit der kostenpflichtigen Genehmigung durch Austro Control und einer eigenen Haftpflichtversicherung. Drohnen &uuml;ber 250 g sind in den Privathaftpflichtversicherungen nicht inkludiert. Eine Haftpflichtversicherung (diese ist &uuml;brigens eine Pflichtversicherung) ohne Genehmigung ist wirkungslos weil diese nur greift wenn die erforderliche Genehmigung vorgelegt wird.</p> <p>&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p>https://www.neissl.at/News_102.htmlWed, 20 Sep 2017 16:31:39 +0200NEWSoffice@neissl.at (Johann)___Weiterbildungszertifikat___________________<p><a href="http://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/Zertifikat-Neil-02-2018_G.jpg" rel="lightbox[gruppe1]"><img src="http://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/Zertifikat-Neil-02-2018_K.jpg" alt="" width="680" height="962" style="display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" /></a></p>https://www.neissl.at/News_102.htmlWed, 20 Sep 2017 16:30:26 +0200NEWSoffice@neissl.at (Johann)___Scheckkartenzulassung___________________<h3>Scheckkarten-Zulassungsschein&nbsp;Neu mit J&auml;nner 2011!</h3> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Ab J&auml;nner 2011 werden nun die neuen, kleinen Zulassungsscheine ausgegeben. Diese stellen eine &nbsp;praktische Alternative zum &uuml;blichen Papier-Zulassungsschein dar, da sie sich im Scheckkartenformat pr&auml;sentieren. Die Kosten hierf&uuml;r belaufen sich auf Euro 19,80 und m&uuml;ssen bei Wechselkennzei chen f&uuml;r jedes Kfz im Wechselkennzeichen bezahlt werden.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Wer kann den neuen Zulassungsschein beantragen?</strong></p> <p style="text-align: justify;">Wer ein Fahrzeug anmeldet, &Auml;nderungen am Zulassungsschein vornehmen muss oder einfach nur den neuen Zulassungsschein haben m&ouml;chte, kann entweder direkt bei einer Zulassungsstelle oder &uuml;ber den Versicherungsbetreuer den neuen Zulassungsschein beantragen. Die Abwicklung der Zulassung bleibt unver&auml;ndert. Bei Antragstellung wird ein Papier-Zulassungsschein ausgeh&auml;ndigt. Dieser verliert nach Erhalt des Scheckkartenzulassungsscheines (sp&auml;testens aber nach 8 Wochen) automatisch seine G&uuml;ltigkeit. Der Scheckkartenzulassungsschein wird an die Zustelladresse (Adresse des Zulassungsinhabers) gesendet.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>K&ouml;nnen bestehende Zulassungsscheine bleiben?</strong></p> <p>Die aktuellen Zulassungsscheine&ndash; aus Papier &ndash; bleiben bestehen und m&uuml;ssen nicht umgetauscht werden.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Was passiert bei Fahrzeug-Wechsel?</strong></p> <p>Wenn das Kfz gewechselt wird, wird ein neuer Scheckkarten-Zulassungsschein ausgestellt, der wieder kostenpflichtig ist.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Gilt der neue Scheckkartenzulassungsschein auch im Ausland?</strong></p> <p>Ja, der neue Zulassungsschein ist ein international g&uuml;ltiges Dokument.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Welche Daten werden gespeichert bzw. was ist lesbar aufgedruckt?</strong></p> <p>Die wichtigsten Daten, die f&uuml;r Kontrollen etc. notwendig sind, sind weiterhin mit freiem Auge lesbar. Hierzu z&auml;hlen unter anderem: Zulassungsbesitzer, Adresse, Kennzeichen, zul&auml;ssige Gewichte etc. Es befinden sich auch auf dem Chip nur Daten, die auf einem Papier-Zulassungsschein auch vorhanden w&auml;ren. Zus&auml;tzliche Daten werden auf dem Chip nicht gespeichert.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Vorteile des neuen Zulassungsscheines:</strong></p> <ul> <li>Praktisches Format &ndash; passt in jedes Kartenetui</li> <li>Platz sparend und robust</li> <li>F&auml;lschungssicher</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Nachteile:</strong>&nbsp;Kostenpflichtig</p> <p>&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p> <p><img src="http://www.neissl.at/images/files/10_NEWS_IMAGES/scheckkartenzulassungsschein_vorderseite.jpg" alt="" width="1024" height="646" /></p>https://www.neissl.at/News_102.htmlWed, 20 Sep 2017 16:25:07 +0200NEWSoffice@neissl.at (Johann)___Sinnlose Versicherungen vermeiden___________________<h3>Laut der Zeitschrift Konsument vom Februar 2009 ist bei Weitem nicht alles an Versicherungen zu empfehlen, was angeboten wird.</h3> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Nicht alles ist zu empfehlen</strong></p> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Nicht empfehlenswert sind in den meisten F&auml;llen die Versicherungen, die oft quasi im Vorbeigehen verkauft werden, z.B. beim Kauf die neuen Schier gegen Diebstahl und Bruch oder beim Erwerb von hochwertigeren Ger&auml;ten gegen Reparaturkosten. Diese Deckungen kosten in vielen F&auml;llen nur ein paar Euro. Im Vergleich zum Kaufpreis erscheint der Versicherungsschutz, der hoch gepriesen wird, als sehr g&uuml;nstig.</p> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Nichts desto trotz sind auch diese paar Euro zu viel, wenn man die Versicherungsleistungen genauer hinterfragt. Was n&uuml;tzt einem die Versicherung, wenn die Reparaturzusage genau so lange gilt wie die gesetzliche Gew&auml;hrleistung oder die Schier nur ersetzt werden, wenn sie trotz st&auml;ndiger Aufsicht gestohlen werden (wer nimmt schon seine &bdquo;Brettln&ldquo; mit zu Tisch?).</p> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Diese Versicherungen werden im Fachhandel immer wieder angepriesen. In jedem Fall gilt es jedoch vor Abschluss derartiger Polizzen, hellh&ouml;rig zu sein, die Leistungen genau zu hinterfragen und auch durchzulesen.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Durchaus empfehlenswert: Fahrradversicherung</strong></p> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Lohnen kann sich eine derartige Versicherung aus dem Fachhandel durchaus beim Kauf eines teuren Fahrrades. Da die Versicherungssumme von Fahrr&auml;dern bei fast allen Versicherern begrenzt ist bzw. auf den Versicherungsort beschr&auml;nkt ist, lohnt sich der Abschluss einer Fahrradversicherung in einigen F&auml;llen durchaus. &Uuml;berlegenswert ist diese Variante in jedem Fall bei Fahrr&auml;dern mit einem Neupreis &uuml;ber 1.500 Euro.</p> <p>&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p>https://www.neissl.at/News_102.htmlWed, 20 Sep 2017 16:20:06 +0200NEWSoffice@neissl.at (Johann)___Winterreifen___________________<h3>Ohne Winterreifen ist Versicherungsschutz ungewiss</h3> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Seit 2007 gilt in &Ouml;sterreich auch f&uuml;r PKW bei winterlichen Fahrverh&auml;ltnissen die Winterreifenpflicht im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April. Der Grund daf&uuml;r ist klar: in der Vergangenheit haben immer wieder Fahrzeuge mit Sommerreifen im Winter zu teils schweren Unf&auml;llen gef&uuml;hrt.</p> <p>&nbsp;</p> <p style="text-align: justify;">Neben der zu erwartenden Strafe, wenn man bei winterlichen Fahrverh&auml;ltnissen innerhalb des oben genannten Zeitraumes sein Auto nicht entsprechend ausger&uuml;stet hat, muss man mit einem Regress durch die Versicherung rechnen, sollte es zu einem Schaden kommen. Vor Einf&uuml;hrung dieses Gesetzes war es nach einem Unfall kaum m&ouml;glich, beim Versicherungsnehmer bzw. Lenker Anspr&uuml;che geltend zu machen, weil keine Winterreifenpflicht bestand. Jetzt ist die Situation klar. Verursacht man einen Unfall mit Sommerreifen, so bleibt der Versicherer in der Haftpflichtversicherung bis zu einem Betrag von &euro; 11.000,00 leistungsfrei, wenn der Unfall durch die falsche Bereifung verursacht worden ist.</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Die Kasko bleibt leistungsfrei, wenn zum Fehlen der Winterreifen bei winterlichen Fahrbahnbedingungen auch noch die grobe Fahrl&auml;ssigkeit wie z.B. &uuml;berh&ouml;hte Geschwindigkeit kommt.</strong></p> <p>&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p>https://www.neissl.at/News_102.htmlWed, 20 Sep 2017 16:16:57 +0200NEWSoffice@neissl.at (Johann)